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Fernsprech-Streiflichter vor 125 Jahren - Gasanstalt ging leer aus

Im April 1897 wurde in der Repräsentantensitzung beschlossen, welche Kosten für die Einrichtung eines Telefonanschlusses in Neubrandenburg übernommen werden.
Dazu heißt es in der Neubrandenburger Zeitung vom 13.04.1897:

„Nachdem die Vermehrung von Telephonanschlüssen in hiesiger Stadt Seitens mehrerer Interessenten beschlossen worden, ist auch angeregt, ob nicht ein Anschluß für die Gasanstalt und die Polizei geboten erscheine.
Repräsentanten lehnen die Bewilligung der Kosten für den Anschluß der Gasanstalt ab, bewilligen dieselben aber zur Höhe von 75 Mark für Herstellung einer telephonischen Verbindung mit der Polizeibehörde.“

Auch in den ländlichen Gebieten rund um Neubrandenburg gab es Begehrlichkeiten zur Anbindung ans Fernsprechnetz. Am 29.06.1898 wurde in der Neubrandenburger Zeitung mit Erfolg gemeldet:

„Im Anschluß an unsere frühere Mittheilung, betreffend die Ausgestaltung der Fernsprecheinrichtung für das flache Land, theilen wir unsern Lesern mit, daß für Neubrandenburg und Umgegend vom 1. Juli ab der Sprechverkehr für das Publikum in folgendem Umfange zugelassen ist:

a) zwischen den öffentlichen Fernsprechstellen in Neubrandenburg, Augustabad, Breesen, Weitin, Wulkenzin, Mallin, Kruckow (Mecklb.), Penzlin, Ankershagen, Marin, Möllenhagen, Lehsten, Groß-Varchow, Varchentin, Klein-Plasten, Waren, Grabowhöfe, Jabel, Clausdorf bei Varchentin, Großgievitz, Hungerstorf, Faulenrost, Rittermannshagen, Gielowermühle, und Malchin untereinander,
b) zwischen den öffentlichen Fernsprechstellen in Neubrandenburg, Augustabad, Breesen, Sponholz, Glienke (Mecklb.), Friedland (Mecklb.), Schwanbeck (Mecklb.), Roga (Mecklb.)“

In folgender Mitteilung in der Neubrandenburger Zeitung vom 13.06.1901 wurde jedoch gleichzeitig auf die Gefahren des Fortschritts hingewiesen:

„Vorsicht bei Benutzung des Telephons. Es ist sehr gefährlich, mit feuchten Händen am Telephon zu hantiren. An den Telephonapparaten, welche Privatzwecken dienen, sind häufig sogenannte Umschalter angebracht, die den Strom nach einem
entfernter gelegenen Läuteapparat leiten. Die Fälle sind vorgekommen, wo Leute trotz aller Mahnung zur Vorsicht einen solchen Umschalter mit feuchten Händen berührten, durch die feuchte Hand eine unbeabsichtigte Stromverbindung erstellten und durch den heftigen electrischen Schlag bewußtlos niedersanken. Halbseitige Lähmungen, Beeinträchtigung des Hörens, Sehens, Riechens und Schmeckens, sogar der Hautempfindlichkeit waren die bösen Folgen der Unvorsichtigkeit, welche mehr oder weniger nur langsam, in einigen Fällen garnicht wieder beseitigt werden konnten.“

06.06.2025